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Technik

Smart Meter - Digitale Stromzähler

Gegen den Zwang zu digitalen Stromzählern ist es schwer, sich grundsätzlich zu wehren. Ein paar Mitspracherechte hast du und diese solltest du nutzen.

Gegen den Zwang zu digitalen Stromzählern ist es schwer, sich grundsätzlich zu wehren. Ein paar Mitspracherechte hast du und diese solltest du nutzen.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) soll jeder Verbraucher bis 2032 einen digitalen Stromzähler bekommen. Mindestens drei Monate vor Einbau des neuen Zählers muss dir der grundzuständige Messstellenbetreiber mitteilen, wann er den Zähler installieren will, was er kostet und dich darauf hinweisen, dass du einen anderen Messstellenbetreiber wählen kannst. Erhältst du ein solches Schreiben, solltest du sofort prüfen, ob du einen günstigeren Anbieter findest.

Die Verbraucherschutzzentrale sieht diese Zwangsdigitalisierung sehr kritisch (siehe www.vzbv.de/pressemitteilung/smart-meter-verbraucher-lehnen-zwangsdigitalisierung-ab). Offene Fragen gibt es vor allem beim Datenschutz, denn die neuen Zähler erfassen in sehr kurzen Intervallen deinen Stromverbrauch. Damit lassen sich individuelle Profile erstellen, die sehr reizvoll für den modernen Überwachungsstaat, professionelle Einbrecherbanden, Ex-Partner, Werbefirmen und viele andere sind.

Aus Sicht von Menschen mit einer ausgeprägten Elektrosmog-Unverträglichkeit (EHS) und Menschen, die sich nachhaltig Gedanken über die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen machen, spielt auch die mögliche Funkstrahlung solcher Smart Meter eine Rolle.

Generell ist es nicht erforderlich, dass die erfassten Daten per Funkmodul verschickt werden. Neben der Funktechnik kann dies auch über das Stromnetz (PLC) oder per Ethernet-Kabel geschehen. Die einzige gesundheitlich unbedenkliche Variante ist der Anschluss per LAN-Kabel. Dafür mußt du ein LAN-Kabel von deinem Router zum Stromzähler ziehen. Nicht jeder digitale Stromzähler hat eine LAN-Schnittstelle. Lass dir von deinem Anbieter versichern, dass der Zähler, der bei dir eingebaut wird, so eine Schnittstelle hat und ausschließlich diese für die Datenübertragung genutzt wird. Stelle sicher, dass eventuell verbaute Funk- oder PLC-Module abgeschaltet bleiben. 

Der Stromzähler gehört dem sog. Messstellenbetreiber. Dieser ist zuständig für den Einbau, das Ablesen und die Übermittlung der Daten an den Stromlieferanten. Dein Stromanbieter ist also nicht gleichzeitig auch der Messstellenbetreiber. Seit Ende 2008 ist es möglich, den Messstellenbetreiber selbst zu wählen. Machst du das nicht, kümmert sich automatisch der Netzbetreiber darum. Das sind üblicherweise die regionalen Stadtwerke. Die Zählerkosten zahlst du in der Regel über die Stromrechnung deines Stromanbieters.

Unser Gesetzgeber sieht aktuell keine Widerspruchsmöglichkeit gegen den Einbau von Smart Metern vor. Da aber vor allem der Datenschutzaspekt nicht eindeutig geklärt ist, lohnt sich ein Widerspruch trotzdem. Dabei geht es vor allem um die Häufigkeit der Datenablesung und -übertragung. Nutze dein Recht auf Datentransparenz und Widerspruch gemäß DSGVO. Laut Art. 6 Abs. 1, lit. a DSGVO muss der Verbraucher, also du, in die Erhebung der Daten einwilligen. Die kannst du aber ohne Angabe von Gründen und jederzeit widerrufen. Gemäß Bundesministerium für Wirtschaft und Engerie in Ihrem Schreiben "Smart Metering – Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau" gilt:

"Die Ableseintervalle sind möglichst datensparsam vorgegeben, sodass keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer gezogen werden können. Bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden sieht der Gesetzentwurf standardmäßig nur eine jährliche Übermittlung der Messdaten an Dritte vor."

Das heißt, dass weiterhin gilt: Eine Ablesung und auch Übertragung der Stromdaten ist weiterhin nur einmal im Jahr erforderlich. Fordere deinen Messstellenbetreiber dazu auf, das sicherzustellen.

Der Verein www.elektrosensibel-muenchen.de hat einen Musterbrief für einen Widerspruch entworfen. An dieser Stelle betone ich, dass der Verein Elektrosensibel München keine rechtliche Beratung vornehmen kann. Wende dich bei rechtlichen Fragen an den Anwalt deines Vertrauens.

Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist ähnlich dem Wechsel des Stromanbieter. Der bisherige Messstellenbetreiber muss dem neuen Anbieter alle erforderliche Daten zur Verfügung stellen. Der Wechsel darf dich nichts kosten.

MIETER hatten nur bis Ende 2020 das Recht zum Wechsel. Seit 2021 liegt dieses Recht bei den Hauseigentümern. Ein Mieter darf dann nur noch ein Unternehmen selbst beauftragen, wenn der Hauseigentümer zustimmt.

ACHTUNG: Hast du vor dem Zählertausch das Entgelt für den Stromzähler an deinen Versorger gezahlt und sollst es nach dem Zählertausch plötzlich an den Messstellenbetreiber zahlen, achte darauf, daß dein Versorger bei der Jahresrechnung den Strompreis um das Messstellenentgelt verringert. Informiert dein Versorger dich nicht von selbst, hake nach.

 

 

 

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